"Art. 16a [Diskurs2] - Ein Kommentar"
Thomas Locher Der Artikel
16a [Asylrecht], den Thomas Locher vergrößert - als
Wandtext - dem Besucher präsentiert, stellt einen Wendepunkt
in der deutschen Asylgesetzgebung dar. Er basiert auf dem "Asylkompromiss" von
1992, der eine folgenschwere Einschränkung des Art. 16 ("Politisch
verfolgte genießen Asylrecht") bedeutet. Mit Art. 16a trat
am 1. Juni 1993 die Drittstaatenregelung in Kraft, was einer Abschaffung
des Rechts auf politisches Asyl nahe kommt. Ebenso wurde seitdem
das Flugzeugverfahren verstärkt eingesetzt und das "Asylbewerberleistungsgesetz" eingeführt,
nach dem das Existenzminimum nur durch Sachleistungen abgedeckt
wird - womit der absolute Tiefpunkt auf der Skala der Sozialleistungen
erreicht wurde. Diese Punkte bilden - mit späteren Nachbesserungen
u. a. durch das Zuwanderungsgesetz (1. Januar 2005) - nach
wie vor die Grundlage des Asylrechts. "Art. 16a [Diskurs2]" von
Thomas Locher ist ein Auszug aus einer größeren
Arbeit zur Präambel und den Grundrechten des Grundgesetzes.
Wie jedes Gesetz ist auch dieser Artikel kommentarbedürftig.
Thomas Lochers Kommentare sind allerdings keine Gesetzeskommentare,
sondern präsentieren sich als eine Vielzahl von Stimmen.
In unterschiedlicher Typografie schreiben sie sich in das
Regelwerk ein. Einzelne Worte sind unterstrichen und mit Fußnoten
versehen, die den Text unterbrechen. Sie legen nichts aus,
sondern sind als offene Frage- und Dialogstruktur konzipiert.
Was sind beispielsweise "Tatsachen" oder was heißt "offensichtlich
unbegründet", um wen geht es beim Asylrecht eigentlich
(Asylant oder Staat)? Diese Frage- und Kommentarebene lenkt
die Aufmerksamkeit der ZuschauerInnen auf jene hin, deren Leben
durch Art. 16 a geregelt wird: auf jeden Einzelnen und damit
auf eine "nichtnormierte, plurale und chaotische Öffentlichkeit" (Christoph
Menke). Die Stimmenvielfalt bringt die Ordnung, die das Gesetz
stiften soll, durcheinander und setzt seine unzugängliche
Autorität außer Kraft. Lochers Text-Bild zeigt eine
Möglichkeit, sich selbst in ein reflektierendes Verhältnis
zum Recht zu setzen und deutet zugleich die Veränderbarkeit
des Gesetzestextes an.
Künstler, geboren 1956, lebt und arbeitet in Berlin.
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