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"Art. 16a [Diskurs2] - Ein Kommentar"

Thomas Locher

Der Artikel 16a [Asylrecht], den Thomas Locher vergrößert - als Wandtext - dem Besucher präsentiert, stellt einen Wendepunkt in der deutschen Asylgesetzgebung dar. Er basiert auf dem "Asylkompromiss" von 1992, der eine folgenschwere Einschränkung des Art. 16 ("Politisch verfolgte genießen Asylrecht") bedeutet. Mit Art. 16a trat am 1. Juni 1993 die Drittstaatenregelung in Kraft, was einer Abschaffung des Rechts auf politisches Asyl nahe kommt. Ebenso wurde seitdem das Flugzeugverfahren verstärkt eingesetzt und das "Asylbewerberleistungsgesetz" eingeführt, nach dem das Existenzminimum nur durch Sachleistungen abgedeckt wird - womit der absolute Tiefpunkt auf der Skala der Sozialleistungen erreicht wurde. Diese Punkte bilden - mit späteren Nachbesserungen

u. a. durch das Zuwanderungsgesetz (1. Januar 2005) - nach wie vor die Grundlage des Asylrechts. "Art. 16a [Diskurs2]" von Thomas Locher ist ein Auszug aus einer größeren Arbeit zur Präambel und den Grundrechten des Grundgesetzes. Wie jedes Gesetz ist auch dieser Artikel kommentarbedürftig. Thomas Lochers Kommentare sind allerdings keine Gesetzeskommentare, sondern präsentieren sich als eine Vielzahl von Stimmen. In unterschiedlicher Typografie schreiben sie sich in das Regelwerk ein. Einzelne Worte sind unterstrichen und mit Fußnoten versehen, die den Text unterbrechen. Sie legen nichts aus, sondern sind als offene Frage- und Dialogstruktur konzipiert. Was sind beispielsweise "Tatsachen" oder was heißt "offensichtlich unbegründet", um wen geht es beim Asylrecht eigentlich (Asylant oder Staat)? Diese Frage- und Kommentarebene lenkt die Aufmerksamkeit der ZuschauerInnen auf jene hin, deren Leben durch Art. 16 a geregelt wird: auf jeden Einzelnen und damit auf eine "nichtnormierte, plurale und chaotische Öffentlichkeit" (Christoph Menke). Die Stimmenvielfalt bringt die Ordnung, die das Gesetz stiften soll, durcheinander und setzt seine unzugängliche Autorität außer Kraft. Lochers Text-Bild zeigt eine Möglichkeit, sich selbst in ein reflektierendes Verhältnis zum Recht zu setzen und deutet zugleich die Veränderbarkeit des Gesetzestextes an.

Künstler, geboren 1956, lebt und arbeitet in Berlin.

 

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Thomas Locher